Wichtige Hinweise
Honorar
Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach Ihren Themen und Anliegen und kann individuell bestimmt werden, auch nach Absprache Ihrer finanziellen Situation. Häufig genügt bereits ein Gespräch oder wenige Termine, manchmal dauert der Prozess etwas länger.
Wichtig ist dabei, dass Sie sich bei mir und mit meiner Arbeit wohlfühlen und der therapeutische Ansatz Ihnen entspricht. Beides ist für den Therapieerfolg von sehr großer Bedeutung.
Ich rechne nicht mit gesetzlichen Krankenkassen ab.
Mein Angebot richtet sich an Selbstzahler. Es besteht die Möglichkeit, die Kosten der Sitzungen als „Außerordentliche Belastung“ steuerlich abzusetzen.
Als Privatzahler haben Sie auch folgende Vorteile:
- Therapeuten sind frei in Gestaltung & Bemessung der Anzahl der Sitzungen
- Keine Diagnose oder Berichte oder Dokumentationen werden mit der Krankenkasse oder Anderen ausgetauscht.
- Die Wartezeiten sind verhältnismäßig kurz.
Einzelsitzung
Eine Einzelsitzungen dauert in der Regel 90 Minuten. Falls eine Sitzung mehr Zeit in Anspruch nimmt, wird diese Zeit anteilig zusätzlich berechnet. Während der Sitzungen werde ich Sie darüber informieren, wenn wir die vorab vereinbarte Sitzungsdauer überschreiten.
- 60 Minuten: 80€
- 90 Minuten: 120€
Meine Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind gemäß §4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung nach Rechnungserhalt. Die Häufigkeit der Rechnungsstellung vereinbare ich mit Ihnen individuell abhängig von Ihrem Wunsch sowie der voraussichtlichen Anzahl der Sitzungen.
Terminabsagen
Sollten Sie einmal verhindert sein, bitte ich Sie, den Termin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 40 € fällig, da Leerlaufzeiten entstehen und der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.
Private Krankenversicherung/Zusatzversicherung
Von privaten Krankenversicherungen sowie Zusatzversicherungen können psychotherapeutische Leistungen von Heilpraktikerin für Psychotherapie anteilig erstattet werden. Diese sind individuell, abhängig von den Träger geregelt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Träger nach Konditionen und ggf. Bedingungen.
Zur Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung muss die Rechnung eine Diagnose und einen Abrechnungsschlüssel nach der Gebührenordnung für Heilprakiker (GebüH) enthalten. Auf Wunsch stelle ich gerne eine Rechnung mit diesen Kriterien aus.
Ich bräuchte dringend Unterstützung, kann mir diese aber nicht leisten. Was kann ich machen?
Sprechen Sie mich darauf an. Für Menschen in einer schwierigen finanziellen Situation (geringes Einkommen, Auszubildende, Studenten etc.) habe ich ein limitiertes Kontingent an Plätzen zu reduzierten Preisen. Diese Termine finden dann dienstags vormittags statt.
