Heilpraktiker für Psychotherapie Mauerstetten bei Kaufbeuren – Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen 

Diese Seite soll Ihnen einen umfassenden Überblick über meine Arbeit als Heilpraktikerin für Psychotherapie in Mauerstetten bei Kaufbeuren geben. Sie finden hier Antworten auf häufige Fragen – von grundlegenden Informationen zur psychotherapeutischen Begleitung über Themen und Zielgruppen bis hin zu Ablauf, Unterlagen, Kosten und Fragen zu Vertrauen und Datenschutz.

Mein Anliegen ist, dass Sie sich bereits vor einem ersten Kontakt ein Bild machen können, was Sie in meiner Praxis erwartet, welche Rahmenbedingungen gelten und ob die Begleitung zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt. So können Sie in Ruhe prüfen, ob ein weiterer Schritt für Sie stimmig ist.

Die Abschnitte gliedern sich in folgende Bereiche: 

Allgemeine Fragen zum Heilpraktiker für Psychotherapie

In diesem Abschnitt finden Sie grundlegende Informationen zu meiner Arbeit als Heilpraktikerin für Psychotherapie sowie zur Abgrenzung zum Psychologen und psychologischen Berater oder Coach. So können Sie einschätzen, ob meine Praxis in Mauerstetten bei Kaufbeuren zu Ihrem Anliegen passt.

Was ist ein Heilpraktiker für Psychotherapie?

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie ist eine staatlich geprüfte Fachperson, die sich auf die Behandlung psychischer Beschwerden im Rahmen des Heilpraktikergesetzes spezialisiert hat. Die Erlaubnis zur Ausübung wird nach einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt erteilt. 

In einer Praxis für Psychotherapie, zum Beispiel in der Umgebung von Kaufbeuren, bietet der Heilpraktiker eine professionelle und zugleich individuelle Begleitung bei seelischen Belastungen an, unabhängig von den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen.

Was macht ein Heilpraktiker für Psychotherapie?

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie unterstützt Menschen bei der Bewältigung seelischer Belastungen, Krisen und psychischer Beschwerden. Ziel ist es, gemeinsam neue Perspektiven zu entwickeln, innere Stabilität zu stärken und individuelle Lösungswege zu finden.

Die angewendeten Methoden können je nach Ausbildung und Schwerpunkt variieren, beispielsweise durch Elemente aus der Gesprächstherapie oder der kognitiven Verhaltenstherapie. Wichtig ist dabei immer eine transparente und nachvollziehbare Arbeitsweise.

Wenn Sie auf der Suche nach psychologischer Unterstützung sind, kann es hilfreich sein, gezielt nach den Schwerpunkten und Methoden des jeweiligen Heilpraktikers für Psychotherapie zu fragen, um eine passende Begleitung zu finden.

Für wen ist ein Heilpraktiker für Psychotherapie geeignet?

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie ist für Menschen geeignet, die sich Unterstützung bei seelischen Belastungen, persönlichen Krisen oder psychischen Beschwerden wünschen. Viele Menschen suchen Hilfe, wenn sie sich überfordert, erschöpft oder innerlich blockiert fühlen.

Die Begleitung kann besonders sinnvoll sein, wenn Sie:

  • unter Stress, Ängsten oder innerer Unruhe leiden
  • sich in einer belastenden Lebenssituation befinden (z. B. Trennung, Verlust oder berufliche Veränderungen)
  • depressive Verstimmungen oder Antriebslosigkeit erleben
  • sich persönlich weiterentwickeln und sich selbst besser verstehen möchten

Wenn Sie im Raum Kaufbeuren oder Mauerstetten wohnen und sich eine zeitnahe psychotherapeutische Unterstützung ohne lange Wartezeiten wünschen, kann eine Praxis für Psychotherapie eine passende Anlaufstelle sein.

Was ist der Unterschied zu einem Psychologe, Psychotherapeut und Psychiater? 

Die Begriffe werden im Alltag häufig verwechselt, unterscheiden sich jedoch deutlich:

Ein Psychologe hat ein Studium der Psychologie abgeschlossen, darf jedoch ohne zusätzliche Ausbildung keine Psychotherapie durchführen.

Ein psychologischer Psychotherapeut hat nach dem Psychologiestudium eine mehrjährige therapeutische Ausbildung absolviert und eine Approbation erhalten. Dieser darf psychische Erkrankungen behandeln und mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Ein Psychiater ist ein Facharzt für Psychiatrie. Dieser kann Diagnosen stellen, Medikamente verschreiben und ebenfalls therapeutisch tätig sein.

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie in Kaufbeuren und Umgebung arbeitet auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes und bietet psychotherapeutische Unterstützung ohne Kassenzulassung an. Dies ermöglicht häufig eine individuellere und zeitnahe Begleitung.

Was ist der Unterschied zu einem psychologischem Berater oder Coach? 

Psychologische Beratung und Coaching richten sich in der Regel an psychisch gesunde Menschen, die sich in bestimmten Lebensbereichen weiterentwickeln möchten – zum Beispiel im Beruf, in der persönlichen Zielklärung oder bei Fragen der Lebensgestaltung. Hier stehen meist Ziele, Motivation und konkrete Schritte im Vordergrund, weniger die Behandlung psychischer Beschwerden mit Krankheitswert.

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie hingegen ist befugt, auch psychische Symptome und Erkrankungen zu behandeln, etwa Angststörungen oder depressive Verstimmungen. Die Arbeit geht häufig tiefer und umfasst die Bearbeitung emotional belastender Themen, biografischer Erfahrungen und innerer Muster.

Wichtig zu wissen: Die Bezeichnungen „psychologischer Berater“ und „Coach“ sind rechtlich nicht geschützt. Das bedeutet, dass sich grundsätzlich jede Person so nennen und in diesen Bereichen anbieten kann, ohne eine bestimmte Ausbildung nachweisen zu müssen. Wenn Sie sich für eine Beratung oder ein Coaching entscheiden, lohnt es sich daher besonders, auf eine fundierte Qualifikation und nachvollziehbare Erfahrung zu achten.

Bei der Wahl der passenden Unterstützung – ob Coaching, Beratung oder Psychotherapie – ist es sinnvoll, genau hinzuschauen: Welche Ausbildung liegt vor? Welche Schwerpunkte werden angeboten? Und passt die Arbeitsweise zu Ihrem Anliegen und Ihrer aktuellen Lebenssituation?

Wenn Sie unsicher sind, ob Coaching oder Psychotherapie für Sie passender ist, kann ein Erstgespräch helfen, die richtige Unterstützung für Ihre Situation zu finden. Im Raum Kaufbeuren und Mauerstetten suchen viele Menschen gezielt nach einer fundierten psychotherapeutischen Begleitung, die über klassisches Coaching hinausgeht.

Fragen zu Themen, Zielgruppen und Grenzen der Behandlung

Hier erfahren Sie, mit welchen Anliegen Sie sich an mich wenden können und welche Bereiche ich bewusst nicht behandle. Das hilft dabei, früh Klarheit zu gewinnen und gegebenenfalls passende andere Anlaufstellen in Betracht zu ziehen.

Mit welchen Themen kann ich zu dir kommen?

Zu mir in die Praxis in Mauerstetten bei Kaufbeuren können Sie mit verschiedenen psychischen und emotionalen Themen kommen. Weitere Informationen finden Sie auch hier. Häufige Anliegen sind zum Beispiel:

  • Ängste, innere Unruhe und Panikgefühle
  • depressive Verstimmungen, Erschöpfung und Antriebslosigkeit
  • belastende Lebenssituationen wie Trennung, Verlust oder berufliche Veränderungen
  • Stress, Überforderung und Schwierigkeiten, abzuschalten
  • Selbstzweifel, geringes Selbstwertgefühl und der Wunsch nach persönlicher Entwicklung

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen „groß genug“ für eine psychotherapeutische Begleitung ist, können wir dies vorab oder im Erstgespräch gemeinsam klären. Oft ist es hilfreich, Unterstützung zu suchen, bevor sich Belastungen weiter verstärken.

Gibt es Themen, die du nicht behandelst?

Es gibt Themen und Situationen, bei denen eine andere Form der Unterstützung notwendig oder sinnvoller ist. Dazu gehören insbesondere akute psychiatrische Krisen, starke Selbst- oder Fremdgefährdung sowie bestimmte schwere psychische Erkrankungen, die eine fachärztliche Behandlung oder stationäre Versorgung erfordern.

Wichtig ist mir außerdem, darauf hinzuweisen, dass ich nicht für die Behandlung von Kindern ausgebildet bin. Die psychotherapeutische Arbeit mit Kindern erfordert eine eigene, spezialisierte Ausbildung. Wenn Sie Unterstützung für ein Kind suchen, sollten Sie bei Heilpraktiker:innen für Psychotherapie gezielt darauf achten, ob eine entsprechende Qualifikation in der Kinder- und Jugendtherapie vorliegt.

Darüber hinaus biete ich keine Behandlung für Menschen mit einer ausgeprägten oder bereits diagnostizierten Borderline-Persönlichkeitsstörung an, da ich keine spezifische Ausbildung in Dialektisch-Behavioraler Therapie (DBT) oder vergleichbaren, auf diese Störung spezialisierten Verfahren habe. Bei einer solchen Diagnose ist eine fachärztliche bzw. spezialisierte psychotherapeutische Behandlung wichtig, idealerweise in Einrichtungen oder Praxen, die auf Borderline-Störungen und DBT spezialisiert sind.

Im persönlichen Gespräch können wir klären, ob Ihr Anliegen in meiner Praxis gut aufgehoben ist oder ob ich Ihnen eine andere Form der Unterstützung empfehlen würde.

Für welche Altersgruppen ist deine Praxis gedacht?

Meine psychotherapeutische Begleitung richtet sich in erster Linie an erwachsene Klient:innen und junge Erwachsene. Falls Sie eine Begleitung für Kinder oder Jugendliche suchen, ist es sinnvoll, sich an spezialisierte Fachstellen zu wenden.

Im Rahmen einer Anfrage klären wir gemeinsam, ob Ihr Alter und Ihre Lebenssituation zu meinem Angebot passen und ob ich Ihnen die passende Unterstützung anbieten kann.

Fragen zu Vertrauen, Datenschutz und Schweigepflicht

Vertrauen ist die Grundlage jeder psychotherapeutischen Begleitung. In diesem Abschnitt erläutere ich, wie ich mit Ihren persönlichen Daten umgehe, welche Rolle Schweigepflicht spielt und warum Ihre Sitzungen nicht im System der gesetzlichen Krankenkassen erscheinen.

Sind unsere Gespräche vertraulich?

Ja, unsere Gespräche sind vertraulich. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass Inhalte aus den Sitzungen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Ausnahmen können nur in sehr seltenen Fällen bestehen, etwa bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, wenn eine unmittelbare Gefährdung Ihrer Person oder anderer abzuwenden ist. In solchen Situationen orientiere ich mich an den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere am Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG). Dieses Gesetz regelt, wie Menschen in schweren psychischen Krisen geschützt und welche Schritte bei akuter Gefährdung eingeleitet werden können. In der Regel werden solche Überlegungen, soweit möglich, gemeinsam besprochen, um transparente und tragfähige Lösungen zu finden.

Ziel bleibt, einen sicheren Raum zu schaffen, in dem Sie offen sprechen können und gleichzeitig wissen, dass in Notfällen verantwortungsvoll gehandelt wird.

Wie gehst du mit meinen Daten und meinen persönlichen Informationen um?

Der verantwortungsvolle Umgang mit Ihren Daten und persönlichen Informationen ist mir sehr wichtig. Ihre Angaben im Anamnesebogen, im Behandlungsvertrag und in den Sitzungen unterliegen der Schweigepflicht und werden vertraulich behandelt.

Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. In der Datenschutzerklärung, die Sie vor Beginn der Behandlung erhalten, ist transparent aufgeführt, wie mit Ihren Daten umgegangen wird und welche Rechte Sie haben.

Ein wichtiger Punkt für viele Klient:innen: Die Krankenkasse erhält von mir keinen Zugang zu meinen Aufzeichnungen und keine Meldung über Ihre Sitzungen in meiner Praxis. Ihre Inanspruchnahme der Behandlung bleibt von meiner Seite aus gegenüber der Krankenkasse vertraulich und erscheint nicht in deren Unterlagen. Dies gilt für jede Krankenversicherung. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ohne dass dies im Kassensystem dokumentiert wird.

Fragen zu Ablauf, Unterlagen und akute Krisen

Wenn Sie wissen möchten, was vor und während der ersten Sitzung passiert, welche Unterlagen Sie erhalten und wie mit akuten Krisen umgegangen wird, finden Sie hier alle wichtigen Informationen. So können Sie sich gut vorbereitet und sicher fühlen, bevor Sie einen Termin vereinbaren.

Ich interessiere mich für eine Sitzung. Was ist der nächste Schritt?

Wenn Sie sich für eine Sitzung interessieren, ist der erste Schritt ganz unkompliziert: Nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Dies ist telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Webseite möglich.

In einem ersten Austausch klären wir kurz Ihr Anliegen und klären, ob und wie ich Sie unterstützen kann. Anschließend vereinbaren wir einen Termin für ein persönliches Erstgespräch in meiner Praxis in Mauerstetten bei Kaufbeuren.

Das Erstgespräch dient dazu, dass Sie in Ruhe ankommen können, Ihre Situation schildern und einen ersten Eindruck von der Zusammenarbeit gewinnen. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.

Mir ist wichtig, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen und mit einem sicheren Gefühl in die Begleitung starten können. Alles Weitere ergibt sich dann Schritt für Schritt – in Ihrem Tempo und orientiert an Ihren individuellen Bedürfnissen.

Zu welchen Zeiten sind Termine möglich?

Grundsätzlich biete ich Termine an folgenden Tagen an: montags nachmittags, dienstags, mittwochvormittags, donnerstags und freitags. So lässt sich die psychotherapeutische Begleitung gut in unterschiedliche berufliche und private Alltagssituationen integrieren.

Da ich weiß, dass es im stressigen Alltag oft schwierig ist, unter der Woche Zeit zu finden, sind nach Absprache auch Termine am Wochenende möglich – ohne gesonderten Aufpreis. Wenn Sie besondere zeitliche Bedürfnisse haben, sprechen Sie mich gerne an. Gemeinsam finden wir in der Regel einen Rahmen, der zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt.

Entstehen beim ersten Gespräch bereits Kosten?

Bei einem ersten (max. 15 Minuten) Telefonat sowie bei einem E-Mail-Austausch vorab entstehen keine Kosten. Das erste persönliche Gespräch in meiner Praxis in Mauerstetten bei Kaufbeuren ist eine reguläre Sitzung und damit kostenpflichtig. In diesem Termin geht es nicht nur um eine Anamnese, sondern wir beginnen bereits ganz konkret mit der psychotherapeutischen Arbeit.

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Anliegen ausführlich zu schildern, erste Ziele zu formulieren und einen Eindruck von meiner Arbeitsweise zu gewinnen. Gleichzeitig schauen wir gemeinsam, ob die psychotherapeutische Begleitung für Sie passend ist und wie die weiteren Schritte aussehen können.

Viele Klientinnen und Klienten empfinden es als hilfreich, dass bereits im ersten Gespräch etwas in Bewegung kommt und Sie mit konkreten Impulsen aus der Sitzung gehen.

Welche Unterlagen erhalte ich vor der ersten Sitzung?

Damit Sie gut informiert in die psychotherapeutische Begleitung starten können, erhalten Sie vor der ersten Sitzung verschiedene Unterlagen per E-Mail von mir. Dazu gehören in der Regel:

  • ein Behandlungsvertrag
  • ein Anamnesebogen
  • eine Datenschutzerklärung
  • eine Einwilligung zur Übersendung von Rechnungen per E-Mail

Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen zu Ablauf, Rahmenbedingungen, Datenschutz und Ihrer persönlichen Situation. So können Sie sich bereits vor dem ersten Termin in Ruhe damit vertraut machen.

Wann muss ich die Unterlagen zurücksenden?

Bitte senden Sie mir den ausgefüllten Behandlungsvertrag, den Anamnesebogen, die Datenschutzerklärung und die Einwilligung zur Rechnungsübersendung spätestens 48 Stunden vor Beginn des ersten Termins zurück.

Dies ist wichtig, damit ich mich sorgfältig auf unser Erstgespräch vorbereiten und Ihre Angaben verantwortungsvoll berücksichtigen kann. Gleichzeitig stellt es sicher, dass alle rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen vor Beginn der Behandlung geklärt sind.

Erst wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Termin verbindlich stattfinden. So schaffen wir eine klare und verlässliche Grundlage für die gemeinsame Arbeit.

Warum sind Behandlungsvertrag, Anamnese und Datenschutz vorab wichtig?

Die Unterlagen dienen Ihrer Sicherheit und Transparenz. Der Behandlungsvertrag regelt den rechtlichen Rahmen der Behandlung, der Anamnesebogen gibt einen ersten Überblick über Ihre Vorgeschichte und aktuelle Situation, und die Datenschutzerklärung stellt klar, wie mit Ihren sensiblen Daten umgegangen wird.

Die Einwilligung zur Übersendung von Rechnungen per E-Mail ermöglicht eine unkomplizierte Abwicklung, gleichzeitig aber in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz. Diese ist auf freiwilliger Basis zu unterschreiben. 
Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist es mir wichtig, dass Sie all diese Punkte kennen und bewusst zustimmen, bevor wir mit der psychotherapeutischen Arbeit beginnen.

Wie läuft eine erste Sitzung ab?

In der ersten Sitzung in meiner Praxis in Mauerstetten bei Kaufbeuren haben Sie Raum, in Ruhe anzukommen und Ihr Anliegen zu schildern. Wir sprechen darüber, was Sie gerade belastet, welche Themen Sie mitbringen und was Sie sich von der Begleitung wünschen.

Neben der Anamnese beginnen wir bereits mit der psychotherapeutischen Arbeit. Das bedeutet, dass wir gemeinsam erste Zusammenhänge anschauen, mögliche Ziele formulieren und erste Schritte skizzieren. Die erste Sitzung dauert in der Regel ca. 90 Minuten und dient zugleich dazu, dass Sie ein Gefühl dafür bekommen, ob die Zusammenarbeit für Sie stimmig ist.

Wie häufig finden die Sitzungen statt und wie lange dauert eine Sitzung?

Wie lange eine psychotherapeutische Begleitung dauert, lässt sich nicht pauschal beantworten. Manche Themen können in wenigen Sitzungen gut bearbeitet werden, andere Prozesse erstrecken sich über mehrere Monate.

Wichtig ist mir, dass wir den Verlauf regelmäßig gemeinsam reflektieren: Wo stehen Sie gerade? Was hat sich bereits verändert? Welche nächsten Schritte sind sinnvoll? So bleibt die Dauer und Regelmäßigkeit der Begleitung transparent und orientiert sich an Ihrem Bedarf und Ihrer individuellen Entwicklung.

Was ist, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen rechtzeitig abzusagen. In der Regel gilt eine Frist von mindestens 24 Stunden vor dem Terminbeginn.

Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird eine Ausfallrechnung von 40€ fällig, da die Zeit verbindlich für Sie freigehalten wurde. Diese Regelung ist Teil des Behandlungsvertrags und dient einer verlässlichen Planung für beide Seiten.

Was passiert, wenn ich mich in der Sitzung sehr unwohl oder überfordert fühle?

Gerade in der psychotherapeutischen Arbeit können Themen berührt werden, die emotional herausfordernd sind. Wenn Sie sich in einer Sitzung unwohl oder überfordert fühlen, ist es wichtig, dies offen anzusprechen. Wir schauen dann gemeinsam, was Sie in diesem Moment brauchen.

Es gehört zu meiner Haltung, die Belastung gut zu dosieren und Schritt für Schritt vorzugehen. Wir können Tempo und Tiefe jederzeit anpassen, Pausen einbauen oder zunächst stabilisierende Elemente in den Vordergrund stellen. Ihr Wohlbefinden und Ihre Sicherheit stehen dabei immer im Mittelpunkt.

Kann ich die Therapie jederzeit beenden oder pausieren?

Sie können die psychotherapeutische Begleitung jederzeit beenden oder pausieren. Es ist Ihr Prozess, und Sie entscheiden, wie lange und wie intensiv Sie Unterstützung wünschen.

Aus therapeutischer Sicht ist es jedoch oft hilfreich, einen Abschluss nicht abrupt, sondern bewusst zu gestalten. Wenn Sie merken, dass Sie die Begleitung beenden oder eine Pause einlegen möchten, können wir dies gemeinsam besprechen und die letzten Sitzungen zur Reflexion und Stabilisierung nutzen.

Was mache ich in akuten Krisen oder Notfällen?

Meine Praxis ist kein Notdienst und bietet keine akut psychiatrische Versorgung. In akuten Krisen oder Notfällen – zum Beispiel bei akuter Selbstgefährdung, schweren psychischen Ausnahmezuständen oder wenn Sie das Gefühl haben, die Situation nicht mehr kontrollieren zu können – ist es wichtig, sich sofort an den ärztlichen Bereitschaftsdienst, eine psychiatrische Klinik oder den Rettungsdienst zu wenden.

Die Versorgung solcher Situationen ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Im Bundesland Bayern spielen dabei die Regelungen des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) eine wichtige Rolle. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Menschen mit schweren psychischen Krisen rechtzeitig Hilfe bekommen und gleichzeitig ihre Rechte gewahrt bleiben. Es regelt unter anderem, wie eine Unterbringung in einer Klinik erfolgen kann, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt.

Im Rahmen der laufenden Begleitung können wir besprechen, welche Anlaufstellen für Sie in der Region Kaufbeuren und Umgebung hilfreich sind und wie Sie im Notfall schnell Unterstützung bekommen.

Fragen zu Kosten, Versicherung und Steuerliches

In diesem Teil beantworte ich Fragen zu Honorar, reduzierten Stundensätzen, privater Krankenversicherung und steuerlichen Aspekten. Ziel ist es, dass Sie die finanziellen Rahmenbedingungen transparent überblicken und entscheiden können, was für Sie stimmig ist.

Was kostet eine Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie? 

Die Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie erfolgt in der Regel auf Selbstzahlerbasis. Das bedeutet, die Kosten werden meist nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die genauen Preise können je nach Praxis variieren. Häufig bewegen sich die Kosten pro Sitzung in einem Rahmen von etwa 60 bis 120 Euro. Mein Stundensatz beträgt 80€. Weitere Informationen finden Sie hier

Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten in manchen Fällen ganz oder teilweise. Es empfiehlt sich, dies vor Beginn der Behandlung individuell zu klären.

Ein Vorteil für viele Klientinnen und Klienten ist die finanzielle und organisatorische Unabhängigkeit: Termine können flexibel vereinbart werden, und es erfolgt kein Eintrag in die Krankenakte der gesetzlichen Krankenkassen.

Bietest du auch einen reduzierten Stundensatz für Menschen in finanziell schwierigen Situationen an?

Ja, mir ist wichtig, dass auch Menschen in finanziell herausfordernden Lebensphasen psychotherapeutische Unterstützung erhalten können. Deshalb halte ich ein begrenztes Kontingent an Plätzen bereit, für die ich einen verminderten Stundensatz anbiete – zum Beispiel für Studierende, Auszubildende oder Personen in anderen finanziell schwierigen Situationen.

Diese Termine finden ausschließlich am Dienstagvormittag statt. So kann ich das Kontingent gut planen und gleichzeitig sicherstellen, dass genügend Kapazitäten für alle Klient:innen bestehen. Wenn Sie sich in einer finanziell belastenden Situation befinden, sprechen Sie mich gerne darauf an. Im Rahmen des Erstkontakts können wir gemeinsam prüfen, ob einer dieser Plätze für Sie in Frage kommt. 

Werden die Kosten von meiner privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung übernommen?

Die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Manche private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten Leistungen von Heilpraktiker:innen für Psychotherapie ganz oder teilweise.

Ich stelle meine Rechnungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker aus. Der Stundenpreis für eine Sitzung liegt bei 80 Euro. Mehr dazu finden Sie hier. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung möglich ist, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Es ist sinnvoll, vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung nachzufragen.

Auf Wunsch kann ich für Ihre Krankenversicherung auch Gutachten oder schriftliche Stellungnahmen erstellen, die Ihre Behandlung und den therapeutischen Verlauf dokumentieren. Diese können Sie dann zur Prüfung einer Kostenübernahme oder für andere Zwecke verwenden.

Erhalte ich eine Rechnung und wie kann ich bezahlen?

Für jede Sitzung erhalten Sie eine Rechnung, in der die erbrachten Leistungen aufgeführt sind. In der Regel erfolgt die Übersendung der Rechnungen per E-Mail, wozu Sie vorab Ihre Einwilligung erteilen.

Die Bezahlung erfolgt per Überweisung. Die entsprechenden Zahlungsinformationen finden Sie auf der Rechnung. So behalten Sie einen klaren Überblick über die Kosten und können bei Bedarf Unterlagen für Ihre private Krankenversicherung oder Steuerunterlagen nutzen.

Sind die Kosten für den Heilpraktiker steuerlich absetzbar?

Psychotherapeutische Behandlungen beim Heilpraktiker für Psychotherapie können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation und den jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen ab.

In der Praxis bedeutet das: Sie können Ihre Rechnungen sammeln und im Rahmen der Steuererklärung Ihrem Finanzamt vorlegen. Ob die Kosten anerkannt werden, entscheidet jedoch die Steuerbehörde im Einzelfall. Es kann sinnvoll sein, hierzu Rücksprache mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu halten, um zu klären, welche Möglichkeiten Sie konkret haben.

Die von mir ausgestellten Rechnungen enthalten alle notwendigen Angaben, damit Sie diese bei Bedarf für die Steuererklärung oder gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung verwenden können.

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